
Griechenland Golden Visa €250.000 – Wegweiser für Investoren
Erfahren Sie, wer vom 250‑Euro‑Tausend‑Golden‑Visa profitiert, wie die Umwandlungsoption funktioniert und welche Schritte für Antrag, Familie und Verlängerung nötig sind.
Was ist das griechische Golden‑Visa‑Programm?
Das griechische Golden Visa ermöglicht Nicht‑EU‑Bürgern einen fünfjährigen, verlängerbaren Aufenthaltstitel, wenn sie in Immobilien investieren. Der Titel gewährt uneingeschränkte Reisefreiheit im Schengen‑Raum, jedoch keine Staatsbürgerschaft.
Die drei Investitionsstufen im Überblick
| Investition | Mindestfläche | Regionen | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| €250.000 | keine | ganz Griechenland | Umwandlung von Gewerbe‑ zu Wohnobjekt oder Denkmalschutz‑Renovierung |
| €400.000 | mind. 120 m² | meiste Regionen | Einzelimmobilie, frei von Umbaupflicht |
| €800.000 | mind. 120 m² | Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini u.a. | Premium‑Lage, höhere Investitionsschwelle |
Der €250.000‑Weg – Umwandlung oder Denkmalschutz
Die günstigste Variante richtet sich an Investoren, die ein bestehendes Gewerbeobjekt in Wohnraum umwandeln wollen oder ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren. Dabei gilt keine Mindestfläche von 120 m², sodass auch kleine Stadthäuser oder Boutique‑Immobilien zulässig sind.
Wer profitiert besonders von der €250k‑Option?
- Kleinunternehmer, die ihr Ladenlokal in eine Wohnung umwandeln möchten.
- Investoren mit Interesse an historischen Objekten und staatlichen Förderungen für Denkmalschutz.
- Personen, die in weniger touristische Regionen investieren wollen – das Programm ist landesweit anwendbar.
Antragsablauf Schritt für Schritt
- 1. Auswahl des Objekts: Das Objekt muss den Kriterien der Umwandlungs‑ oder Denkmalschutz‑Option entsprechen und einen Kaufpreis von mindestens €250.000 aufweisen.
- 2. Finanzierung prüfen: Eigenkapital, Kredit oder Kombination beider Varianten sind zulässig; die gesamte Investition muss nachweislich erbracht sein.
- 3. Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag wird in Griechenland notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
- 4. Nachweis der Investition: Eine offizielle Bestätigung des Notars über die Zahlung und den Eigentumsübergang wird dem Konsulat vorgelegt.
- 5. Antragstellung beim griechischen Innenministerium: Vollständige Unterlagen, Passkopien, Gesundheits‑ und Strafregisterauszüge sowie ein aktuelles Passfoto werden eingereicht.
- 6. Gebühren zahlen: Die Antragsgebühr beträgt ca. €2.000 plus jährliche Verwaltungsgebühren von etwa €150 pro Person.
- 7. Erhalt des Aufenthaltstitels: Nach 30‑60 Tagen wird das fünfjährige Visum ausgestellt und kann bei der griechischen Botschaft abgeholt werden.
Resida Global unterstützt Sie bei jedem Schritt des Verfahrens – von der Objektwahl bis zur endgültigen Visa‑Ausstellung.
Familiennachzug und Rechte im Schengen‑Raum
Der Hauptantragsteller kann seine Ehepartnerin bzw. seinen Ehepartner, unverheiratete Kinder bis 21 Jahre sowie Eltern (unter bestimmten Voraussetzungen) mit aufnehmen. Alle Familienmitglieder erhalten denselben fünfjährigen Aufenthaltstitel und damit das Recht, sich im gesamten Schengen‑Raum frei zu bewegen.
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Alle fünf Jahre muss die Investition weiterhin nachgewiesen werden – das heißt, das Objekt darf nicht verkauft oder belastet sein. Der Verlängerungsantrag erfolgt beim Innenministerium und erfordert erneut die Vorlage von Grundbuchauszügen sowie aktueller Passfotos. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 30 Tagen.
Wichtige rechtliche Hinweise
- Das erworbene Objekt muss dauerhaft selbst bewohnt werden; Kurz‑ und Ferienvermietungen (z. B. Airbnb) sind für Golden‑Visa‑Immobilien ausdrücklich verboten.
- Ausländer erhalten in Griechenland das volle Eigentumsrecht (Freehold); keine Beschränkungen bei der Weiterveräußerung nach Ablauf des Visums.
- Eine Staatsbürgerschaft wird nicht automatisch vergeben – hierfür ist ein separater, mehrjähriger Aufenthaltsprozess nötig.
Mit dem €250.000‑Golden Visa erhalten Sie einen klaren Weg zu langfristigem Wohnsitz in Europa, ohne die hohen Investitionssummen der anderen Stufen.
Fazit
Die 250‑Euro‑Tausend‑Option ist besonders attraktiv für Investoren, die ein kleineres Projekt umwandeln oder ein historisches Gebäude restaurieren möchten. Das Verfahren ist transparent, die Kosten überschaubar und das Ergebnis – ein fünfjähriger, verlängerbarer Aufenthaltstitel mit Schengen‑Freizügigkeit – bietet sowohl Ihnen als auch Ihrer Familie langfristige Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung des Golden‑Visa‑Antrags?
Die reine Antragsbearbeitung beim Innenministerium beträgt in der Regel 30 bis 60 Tage, nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Kann ich das erworbene Objekt vermieten?
Kurz‑ und Ferienvermietungen sind für Golden‑Visa‑Immobilien verboten. Das Objekt muss dauerhaft vom Inhaber selbst bewohnt werden.
Welche Familienmitglieder dürfen mitkommen?
Ehepartner, unverheiratete Kinder bis 21 Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Hauptantragstellers können im Visum mit aufgenommen werden.
Was kostet die jährliche Aufenthaltsgebühr?
Pro Person fällt eine Verwaltungsgebühr von etwa €150 pro Jahr an, zuzüglich einer einmaligen Antragsgebühr von ca. €2.000.
Gibt es nach einigen Jahren die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Das Golden‑Visa verleiht nur einen Aufenthaltstitel. Für eine griechische Staatsbürgerschaft ist ein separater, mehrjähriger Aufenthaltsprozess erforderlich.

