Montenegro-Visum für Türken (1. November 2026): Was ändert sich, wer ist ausgenommen?
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ZAZeynep Arslan· Montenegro- & Balkan-Spezialistin

Montenegro-Visum für Türken (1. November 2026): Was ändert sich, wer ist ausgenommen?

Ab dem 1. November 2026 verlangt Montenegro ein Visum für türkische Staatsbürger. Sind Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen und Firmeneigentümer betroffen? Alle Details und die dauerhafte Lösung.

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Montenegro wird ab dem 1. November 2026 für türkische Staatsbürger Visumpflicht einführen, im Rahmen der Angleichung seiner Visumpolitik an die EU während der Beitrittsverhandlungen (Kapitel 24). Diese Änderung betrifft kurzfristige/touristische Einreisen. Inhaber eines gültigen montenegrinischen Aufenthaltstitels – aufgrund von Immobilienbesitz, einer Firma oder Arbeit – sind davon nicht betroffen und benötigen kein Touristenvisum. Die Regelung macht die Route über Aufenthalt durch Eigentum/Firma für Türken, die regelmäßig besuchen oder umziehen möchten, tatsächlich attraktiver.

Zwei dauerhafte Optionen stechen heraus: immobilienbasierter Aufenthalt (ein 1-jähriger, verlängerbarer Titel für ausländische Käufer) und firmenbasierter Aufenthalt (Gründung eines Unternehmens bei ~9% Körperschaftsteuer und Erlangung des Aufenthalts über dieses Unternehmen). Siehe unseren Montenegro-Länderführer und Service zur Firmengründung & Aufenthaltserlaubnis. Küstenregionen wie Budva und Kotor sind sowohl zum Wohnen als auch für Mietrenditen stark. Diese Visumregelung ist mit Montenegros EU-Beitritt verbunden, der für 2028 angestrebt wird – kurzfristige Reibungspunkte, langfristige Wertsteigerung.

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