
Portugal D7 Visum 2026: Einkommensanforderungen, Dokumente und Antragsleitfaden
Portugal D7 Visum 2026: Einkommensanforderungen (11.040 €), Arbeitsrecht, Reform der Staatsbürgerschaft 2026 (5→10 Jahre), AIMA-Verfahren und Antragsleitfaden.
Portugal D7 Visum 2026: Leitfaden zum Aufenthalt mit passivem Einkommen
Das Portugal D7-Visum (Visto D7 / Visum für passives Einkommen) ist der praktischste und kostengünstigste Weg für Bürger außerhalb der EU, die über regelmäßige passive Einkünfte verfügen, um legal in Portugal zu leben. Seit der Abschaffung der Immobilieninvestitionsoption aus dem Golden Visa im Oktober 2023 ist das D7-Visum für die meisten Personen, die eine Immobilie und einen Aufenthaltstitel suchen, die richtige Wahl. Dieser Leitfaden umfasst die aktuellen Einkommensanforderungen für 2026, das Recht zu arbeiten, die Regeln für Aufenthaltsdauer/Abwesenheit und — ab dem 19. Mai 2026 geänderte — Fristen für die Einbürgerung.
Was ist das D7-Visum und für wen ist es gedacht?
Das D7-Visum richtet sich an Personen, die in Portugal regelmäßige passive Einkünfte (Renten, Mieteinnahmen, Dividenden, Lizenzgebühren, Zinsen/Anlageerträge) erzielen und diese Einkünfte aufrechterhalten können. Die Grundvoraussetzung ist der Nachweis gegenüber den Behörden durch offizielle Dokumente, dass Sie über ausreichende und regelmäßige Lebensunterhaltssicherung verfügen. Es ist ideal für Rentner, Anleger mit Anlageeinkommen und Personen mit regelmäßigen Mieteinnahmen. Wenn Ihr Haupteinkommen aus remote aktiver Arbeit/Freiberuflichkeit stammt, ist das D8 (Visum für digitale Nomaden) die geeignetere Option.
Finanzielle Anforderungen 2026
Die Einkommensanforderung orientiert sich am portugiesischen Mindestlohn. Der Referenz-Mindestlohn pro Monat im Jahr 2026 beträgt 920 €:
| Antragsteller | Anteil am Mindestlohn | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
| Hauptantragsteller | %100 | 920 € | 11.040 € |
| Ehepartner / anderes erwachsenes Familienmitglied | %50 | 460 € | 5.520 € |
| Abhängiges Kind (jeweils) | %30 | 276 € | 3.312 € |
Wichtig: Die Behörden betrachten nicht nur das gesamte Guthaben auf dem Bankkonto als ausreichend; es wird erwartet, dass Sie durch offizielle Dokumente (Rentennachweis, Mietvertrag + Kontoauszug, Dividendennachweis) nachweisen, dass das Einkommen regelmäßig, stabil und passiv ist. Zudem wird empfohlen, für das erste Jahr ein Guthaben in Höhe des jährlichen Lebensunterhalts (≈11.040 €) auf einem portugiesischen Bankkonto vorzuhalten.
Kann ich mit dem D7-Visum in Portugal arbeiten?
Ja — aber mit einer Nuance. Nachdem Ihr Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, können Sie in Portugal als Arbeitnehmer tätig werden oder ein Freiberuflerstatus/Unternehmen gründen. Das D7 gewährt das Recht zu arbeiten. Der kritische Punkt, der beachtet werden muss, ist jedoch:
- Das nachweisende Einkommen der D7 muss passives Einkommen sein. Das bedeutet, dass das Einkommen, das Sie für die Beantragung und Verlängerung des Visums vorlegen müssen, aus passiven Quellen wie Rente, Mieteinnahmen oder Dividenden stammen muss.
- In Portugal dürfen Sie arbeiten, Ihr aktives Arbeits-/Freiberuflereinkommen wird jedoch nicht als nachweisendes Einkommen anerkannt — Ihr passives Einkommen muss weiterhin die Haupteinnahmequelle sein.
- Ihre Haupteinnahmequelle besteht aus Remote-Arbeit oder Freelancing, dann ist das D8 Visum für Digitale Nomaden das richtige Instrument für Sie (sprechen Sie uns an, um das passende Visum zu wählen).
Bürgerrecht und Daueraufenthalt (⚠️ Reform 2026)
Das portugiesische Staatsbürgerschaftsgesetz hat sich am 19. Mai 2026 grundlegend geändert. Die kritischste Änderung ist die Verlängerung der erforderlichen gesetzlichen Aufenthaltsdauer für den Erwerb der Staatsbürgerschaft:
| Status | Erforderliche Dauer |
|---|---|
| Daueraufenthalt (Autorização de Residência Permanente) | 5 Jahre gesetzlicher Aufenthalt |
| Staatsbürgerschaft — die meisten Länder (einschließlich Türkei, USA, Großbritannien, Kanada) | 10 Jahre (früher 5 Jahre) |
| Staatsbürgerschaft — EU und CPLP (portugiesischsprachige Länder) | 7 Jahre |
Übergangsregelung: Staatsbürgerschaftsanträge, die bis einschließlich 18. Mai 2026 eingereicht wurden, werden weiterhin nach der alten 5-Jahres-Regel bearbeitet. Nach diesem Datum gelten die neuen Fristen. Für die Staatsbürgerschaft sind zudem Portugiesischkenntnisse auf A2-Niveau, der neu eingeführte Test zu Zivil- und Gesellschaftskunde, Kenntnisse der portugiesischen Kultur und Geschichte sowie ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Hinweis: Die Dauer für den Daueraufenthalt hat sich nicht geändert — 5 Jahre. Mit der D7 erreichen Sie also nach 5 Jahren den Daueraufenthalt; der Weg zur Staatsbürgerschaft ist nun länger.
Wie lange muss ich in Portugal bleiben? (Abwesenheitsregeln)
Es gibt zwei häufig verwechselte verschiedene Regeln:
- Aufenthaltsregel (Einwanderungsrecht): Die erste Aufenthaltserlaubnis gilt für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen Sie Portugal nicht länger als 6 Monate ununterbrochen oder insgesamt länger als 8 Monate verlassen. Solange Sie diese Grenzen einhalten, ist Ihre Karte sicher.
- Steuerregel (183 Tage): Wenn Sie sich in einem Kalenderjahr 183+ Tage in Portugal aufhalten, werden Sie steuerlich ansässig. Dies ist keine Voraussetzung zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis; es gehört rein zum Steuerrecht. Die Aussage "ich muss jedes Jahr 183 Tage bleiben" ist also falsch — dies ist die Schwelle zur steuerlichen Ansässigkeit.
Prozess, Dauer und Verlängerung
- 1 – NIF (Steueridentifikationsnummer): Für jede finanzielle Transaktion obligatorisch; wird über einen Anwalt/Berater beschafft.
- 2 – Bankkonto: Zur Nachweisführung der Einkünfte und für den Antrag wird ein Konto in Portugal eröffnet.
- 3 – Konsulatsantrag: Die Unterlagen werden bei der portugiesischen Botschaft im Land Ihres Wohnsitzes eingereicht.
- 4 – Visumgenehmigung: Die Prüfung dauert durchschnittlich 60–90 Tage; nach der Genehmigung wird ein D7-Visum mit 4 Monaten (120 Tage) Gültigkeit und 2 Einreisen in den Pass eingeklebt.
- 5 – Einreise nach Portugal und AIMA: Innerhalb der Visumgültigkeit wird bei einem Termin bei AIMA (Agência para a Integração, Migrações e Asilo — ehemals SEF) eine Aufenthaltskarte (Autorização de Residência) erhalten.
- 6 – Kartenlaufzeit und Verlängerung: Die erste Karte gilt für 2 Jahre, anschließend wird sie um 3 Jahre verlängert. Nach 5 Jahren kann ein Antrag auf dauerhaften Wohnsitz gestellt werden.
Erforderliche Grundlegende Unterlagen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes nationales Visumantragsformular
- Gültiger Reisepass und 2 biometrische Fotos
- Apostilliertes Strafregisterauszug (aus Ihrem Heimatland)
- Gültige Reise-/Krankenversicherung
- Nachweis passiver Einkünfte: Rentenbescheinigungen, Mietverträge + Kontoauszüge, Dividendenbescheinigungen
- Nachweis der Unterkunft in Portugal: Mindestens ein 1-jähriger Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Vergleich Golden Visa und D7 (2026)
| Kriterium | Golden Visa | D7-Visum |
|---|---|---|
| Eingangsvoraussetzung | 500.000 € Fonds (oder alternative Investition) | Jährliche passive Einkünfte: Hauptantragsteller 11.040 € |
| Immobilienkauf | Nicht mehr gültig | Kann als Miet income verwendet werden; Eigentum nicht zwingend erforderlich |
| Aufenthalt in Portugal | Durchschnittlich 7 Tage pro Jahr (sehr flexibel) | 6 Monate ununterbrochen / 8 Monate insgesamt innerhalb von 2 Jahren |
| Recht zu arbeiten | Ja | Ja (passive Einkünfte müssen die Hauptquelle bleiben) |
| Dauerhafter Wohnsitz | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Staatsbürgerschaft (nach 2026) | 10 Jahre | 10 Jahre (CPLP/EU: 7) |
Kosten
- Visumantragsgebühr: 90 € (Erwachsene), 45 € (Kinder)
- AIMA-Aufenthaltskarte: ca. 170 €
- Notar/Übersetzung: ca. 300 €
- Anwalt/Beratung: 1.000–2.500 €
- Krankenversicherung (jährlich): 400–800 €
Das Gesamtbudget liegt in der Regel zwischen 3.000 und 5.000 €; die Gesamtzeit vom Antrag bis zur Aufenthaltskarte beträgt ca. 3–5 Monate.
Mit Resida Global
Resida Global, seit 2021 Experte für Auslandsaufenthaltsverfahren. In Portugal begleitet Resida Global den gesamten Prozess auf Türkisch, einschließlich der Beantragung der NIF, des Bankkontos, der Unterlagen für passives Einkommen sowie der Terminverfolgung beim Konsulat und bei der AIMA; es berät auch bei der richtigen Visumsauswahl (D7 oder D8).
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit dem D7-Visum in Portugal arbeiten?
Ja. Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie als Arbeitnehmer arbeiten oder ein freiberufliches Gewerbe betreiben/eine Firma gründen. Für die Erteilung und Verlängerung des Visums muss jedoch das qualifizierende Einkommen passiv (Rente, Mieteinnahmen, Dividenden) sein; aktives Arbeitseinkommen zählt nicht als qualifizierend. Wenn Ihr Haupteinkommen aus aktiver Fernarbeit stammt, ist das D8-Visum für Digitale Nomaden geeigneter.
Wann kann ich mit dem D7 die Staatsbürgerschaft erhalten?
Mit der Reform am 19. Mai 2026 hat sich die Frist für die Staatsbürgerschaft für die meisten Länder (einschließlich der Türkei) auf 10 Jahre verlängert (für EU/CPLP-Länder 7 Jahre). Bis zum 18. Mai 2026 eingereichte Anträge werden weiterhin nach der alten Regel von 5 Jahren bearbeitet. Für die Staatsbürgerschaft sind außerdem Portugiesisch auf A2-Niveau, ein Test über das Landeswissen und ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Dauerhafter Aufenthalt kann weiterhin nach 5 Jahren beantragt werden.
Muss ich jedes Jahr 183 Tage in Portugal verbringen?
Nein – dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 183-Tage-Regel bezieht sich auf das Steuer-recht (Schwelle der steuerlichen Ansässigkeit). Für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis gilt die Ausländerregelung: Sie dürfen im ersten zweijährigen Kartenzeitraum nicht länger als 6 Monate ununterbrochen oder insgesamt länger als 8 Monate außerhalb Portugals sein.
Was ist die Mindesteinkommensvoraussetzung für 2026?
Für den Hauptantragsteller ein jährliches passives Einkommen von mindestens 11.040 € (monatlich 920 €); für den Ehegatten +5.520 €, für jedes Kind +3.312 €. Das regelmäßige und passive Einkommen muss nachgewiesen werden.
Ist die SEF abgeschafft, wo wird der Antrag gestellt?
Ja. Die SEF wurde abgeschafft; an ihre Stelle ist die AIMA getreten. Der Visumantrag wird bei der portugiesischen Botschaft in Ihrem Land gestellt; nach der Einreise nach Portugal werden die Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis bei der AIMA durchgeführt.
Wie lange ist die D7-Karte gültig und wie wird sie verlängert?
Die erste Aufenthaltserlaubnis ist 2 Jahre gültig, danach wird sie um weitere 3 Jahre verlängert. Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts kann ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt gestellt werden.
Ist die Immobilieninvestition im Golden Visa weiterhin gültig?
Nein. Seit Oktober 2023 ist der Erwerb von Wohnimmobilien zum Zweck des Aufenthalts im Golden Visa abgeschafft; Investitionen können nur noch in Fonds, wissenschaftliche Forschung, kulturelle Unterstützung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen getätigt werden.
Verwandte Immobilienseiten
Kostenlose Beratung erhalten
Unser Expertenteam bewertet kostenlos das richtige Land und die richtige Immobilie für Ihr Ziel.