Aufenthalt & Staatsbürgerschaft in Argentinien
Staatsbürgerschaft in 2 Jahren, ein starker visafreier Pass und das Tor zu Lateinamerika.
Warum Argentinien?
Argentinien bietet einen der schnellsten Wege zur Staatsbürgerschaft: verfassungsgemäß nur 2 Jahre legaler Aufenthalt. Starker Pass (170+ Länder visafrei), doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt und niedrige Lebenshaltungskosten.
Aufenthaltswege
Häufige Kategorien: rentista (Einkommen), pensionado (Rentner), Investor und Arbeit. Jede gewährt einen DNI und Bankzugang.
Übergang zur Einbürgerung
Nach zwei Jahren erfolgt der Antrag über das Bundesgericht. Resida Global betreut den gesamten Prozess.
Anforderungen & Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Einkommens-/Rentennachweis (rentista/pensionado) oder Investition/Arbeit
- Führungszeugnis (Heimatland und Argentinien)
- Geburtsurkunde (Apostille, span. Übersetzung)
- Adresse in Argentinien und CDI/Steuernummer
Geschätzte Kosten
| Aufenthaltsantrag (Gebühren) | ≈ 200–500 $ |
| Apostille & Übersetzung | Pro Dokument |
| Einbürgerung (Gerichtsverfahren) | Nach Aufwand |
| Beratung (Resida) | Nach Angebot |
Die Kosten sind Richtwerte und können je nach Gebühren und Wechselkursen variieren.
So läuft der Prozess
- 1
Aufenthaltskategorie wählen
Rentista, Pensionado, Investor oder Arbeit — passend zu Ihrem Profil.
- 2
Befristeter Aufenthalt (1 Jahr)
Befristeter Aufenthalt mit Unterlagen; DNI (Ausweis) wird ausgestellt.
- 3
Aufenthalt halten
Jährliche Verlängerung; 2-Jahres-Voraussetzung wird erfüllt.
- 4
Einbürgerungsantrag
Nach 2 Jahren Antrag über das Bundesgericht.
- 5
Pass & doppelte Staatsbürgerschaft
Nach Genehmigung erhalten Sie Ausweis und Pass und behalten Ihre Staatsbürgerschaft.
Häufig gestellte Fragen
Ist Einbürgerung wirklich in 2 Jahren möglich?
Die Verfassung verlangt 2 Jahre legalen Aufenthalt. Das Gerichtsverfahren kann zusätzliche Zeit benötigen.
Muss ich Spanisch sprechen?
Grundkenntnisse und Bindung zum Land werden erwartet; kein strenger Test, aber der Prozess läuft auf Spanisch.
Kann meine Familie auch eingebürgert werden?
Ja; Ehepartner und Kinder über abhängigen Aufenthalt. In Argentinien geborene Kinder sind automatisch Bürger.
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