🇧🇬Bulgarien

Bulgarisches Handelsvertretungsbüro (TRO) mit Aufenthalt 2026 — EU-Aufenthalt über das Unternehmen

Eröffnen Sie die Vertretung Ihres bestehenden Unternehmens in Bulgarien und erhalten Sie einen EU-Aufenthalt. Günstig, grenznah zur Türkei, keine Immobilieninvestition erforderlich.

Umsatz des Mutterunternehmens
~52.000 €/Jahr
Immobilienbedingung
Keine
EU-Mitgliedschaft
Ja
Einkommensteuer
10 % fest

Aufenthalt mit Handelsvertretung (TRO)

Das bulgarische Ausländergesetz erkennt für Nicht-EU-Bürger zwei praktische Aufenthaltswege an: die Eröffnung eines Kommerziellen Vertretungsbüros (TRO) durch ein bestehendes ausländisches Unternehmen oder eine Immobilieninvestition in Höhe von mindestens 300.000 € (600.000 BGN). Der TRO-Weg ermöglicht Unternehmern mit bereits aktiven Unternehmen einen kostengünstigen EU-Aufenthalt ohne Immobilienerwerb.

Firma-Anforderungen für 2026

  • Muttergesellschaft: muss seit mindestens 2 Jahren aktiv sein
  • Umsatz: im letzten beiden Geschäftsjahren jährlich mindestens 100.000 BGN (~52.000 €) Umsatz
  • Die Muttergesellschaft darf in ihrem Heimatland keine Steuerschulden haben
  • ⚠️ Reform Juni 2025: Die Anzahl der Vertreter, die über ein TRO einen Aufenthalt erhalten können, wurde von 3 auf 2 reduziert

Natur und Ablauf des TRO

Das TRO ist eine nicht-kommerzielle Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Bulgarien; es darf keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben (nur Vertretung, Marktforschung, Werbung). Als Vertreter im TRO eingetragene Ausländer erhalten ein Type D Langzeitvisum und anschließend eine 1-jährige verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung. Nach 5 Jahren kann der Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden.

Warum Bulgarien TRO?

  • EU-Mitglied — legaler Wohnsitz in Europa
  • Keine Immobilieninvestition erforderlich (viel günstiger als die Immobilienalternative)
  • Grenznachbar zur Türkei; 10% feste Steuer, niedrige Lebenshaltungskosten
  • Nutzung Ihres bestehenden Unternehmens — kein neues Kapital erforderlich

Mit Resida Global

Resida Global verwaltet den gesamten Prozess der TRO-Eintragung, der Vertreterbestellung, des Type D-Visums und der Aufenthaltsgenehmigung auf Türkisch; die Eignung Ihrer Muttergesellschaft wird im Voraus bewertet.

Geschätzte Kosten

TRO-Eintragung (BCCI)~500-1.000 €
Typ-D-Visum~100-200 €
Aufenthaltskarte~200-500 €
Übersetzung, Apostille, Notar~300-600 €
BeratungAuf Anfrage

Die Kosten sind Richtwerte und können je nach Gebühren und Wechselkursen variieren.

So läuft der Prozess

  1. 1

    1. Eignungsprüfung

    Alter, Umsatz und Steuerstatus des Mutterunternehmens werden bewertet.

  2. 2

    2. TRO-Eintragung

    Eintragung der Vertretung bei der Bulgarischen Handels- und Industriekammer (BCCI).

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    3. Ernennung des Vertreters

    Es werden maximal 2 Vertreter ernannt.

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    4. Typ-D-Visum

    Langzeitvisum bei der Botschaft in Ihrem Land beantragen.

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    5. Aufenthaltskarte

    Jährlich verlängerbarer 1-Jahres-Aufenthalt in Bulgarien; nach 5 Jahren dauerhafter Wohnsitz.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bedingungen muss das Mutterunternehmen für die TRO erfüllen?

Das Mutterunternehmen muss mindestens 2 Jahre aktiv sein, im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens 100.000 BGN (~52.000 €) erzielt haben und keine Steuerschulden in seinem Heimatland haben.

Kann die TRO gewerbliche Tätigkeiten ausüben?

Nein. Die TRO ist eine nicht-gewerbliche Erweiterung des ausländischen Unternehmens; sie darf keine gewinnorientierten Geschäfte tätigen (kann jedoch Vertretung, Marktforschung und Werbung durchführen). Für gewerbliche Tätigkeiten wird ein bulgarisches Unternehmen gegründet.

Wie viele Personen können einen Aufenthalt erhalten?

Mit der Reform im Juni 2025 wurde die Anzahl der Vertreter, die über eine TRO einen Aufenthalt erhalten können, von 3 auf 2 reduziert.

Muss ich eine Immobilie kaufen?

Nein. Der Weg über die TRO erfordert keine Immobilieninvestition; daher ist er deutlich günstiger als die Alternative mit einer Immobilie im Wert von 300.000 €.

Wann erhalte ich den dauerhaften Wohnsitz?

Nach 5 Jahren ununterbrochener Aufenthalt durch jährliche Verlängerung der Aufenthaltskarte kann ein Antrag auf dauerhaften Wohnsitz gestellt werden.

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